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Häufige technische Fragen

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Strom sicher.

Im Regelfall erhalten Sie von Ihrem zuständigen Netzbetreiber einmal jährlich eine Aufforderung zur Meldung Ihres Zählerstands.
Darüber hinaus können Sie jederzeit den Zählerstand selbstständig ablesen und uns online oder per E-Mail melden. Wir melden Ihren Zählerstand dann an den zuständigen Netzbetreiber.

Bei Störungen in der Stromversorgung ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet die Störung zu beheben. Wir zahlen für Betrieb und Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt, das in Ihrem Preis bereits enthalten ist.